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Zertifizierung Fortpflanzungsmedizin

Seit 1.9.2017 ist das liberalisierte Schweizer Gesetz über Fort­pflanzungs­medizin (FMedG) in Kraft. Dieses brachte einerseits ersehnte Locke­rungen (Einfrieren von Embryonen, Präimplan­tations­diagnostik), andererseits wurden die Vorschriften für die knapp dreissig IVF-Labors der Schweiz massiv verschärft. Laborleiter muss ein Biologe mit Masterabschluss sein, und das Labor muss über ein der ISO-Norm 15189:2012 entspre­chendes Qualitäts­system für medizinische Labors verfügen.

Nach halbjähriger intensivster Arbeit war es kurz vor Weihnachten 2017 soweit: unser IVF-Labor hat die strengen kantonalen Auflagen erfüllt und erhielt die erneuerte und um Präimplantations­diagnostik (PID) erweiterte IVF-Bewilligung. Dafür hatte ein externer Experte unser Qualitäts­management intensiv (und auf unsere Kosten …) während zwölf Stunden geprüft. Damit können wir der grossen Nachfrage nach PID ab sofort entsprechen.

 

Bereits seit 2001 ist gesetzlich vorge­schrieben, dass nur Ärzte mit dem FMH-Titel Gynäkologie und Geburtshilfe und der Spezialausbildung Fortpflanzungs­medizin («Reproduktions­medizin und gynäko­logische Endokrino­logie») Verfahren wie IVF und ICSI ausführen dürfen. Diese Ärzte müssen im Besitz einer kantonalen Bewilligung sein und jährlich in anonymer Form über die Resultate ihres IVF-Programms berichten.

 

Als Fortpflanzungs­mediziner begrüsse ich diese Qualitäts­standards. Die Schweizer Spezialisten hatten sich schon 1992 freiwillig zur Arbeitsgruppe FIVNAT-CH zusammengeschlossen, die das landesweite IVF-Register führt und sich der Qualitätsförderung und -kontrolle verpflichtet; aus der freiwilligen Selbst­kontrolle wurde ab 2001 die gesetzlich vorgeschriebene Kontrolle und Bericht­erstattung. Unter anderem müssen FIVNAT-Mitglieder Kontrollen durch ausländische Experten (external audits) bestehen.

 

   

 

Regelmässig findet eine solche externe Überprüfung meines IVF-Programms statt. Der ausländische Experte kontrolliert die Akten meiner Praxis und jene des Labors und stellt fest, dass sie mit dem zentralen Schweizer Register übereinstimmen.

 

Ich möchte Ihnen damit einerseits meine seriöse Arbeit belegen, andererseits auch demonstrieren, mit welchem administrativen Aufwand die Führung eines IVF-Programms heutzutage verbunden ist.